
Seit dem 1. März 2007 gilt die "Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge".
Auf der Grundlage dieser Verordnung können Städte und Gemeinden Umweltzonen ausweisen, in denen ein Fahrverbot für Fahrzeuge verhängt wird, die einen zu hohen Schadstoffausstoß verursachen.
Umweltzonen gibt es bereits in Berlin, Hannover, Köln, Dortmund, Mannheim, Ilsfeld, Ludwigsburg, Stuttgart, Leonberg, Tübingen, Reutlingen und Schwäbisch-Gmünd. Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette dürfen nicht die ausgewiesenen Umweltzonen befahren. Die Einführung von weiteren Umweltzonen ist geplant.
Von Fahrverboten in den Umweltzonen ausgenommen sind Fahrzeuge, die über eine gut sichtbar an der Frontschutzscheibe angebrachte Feinstaubplakette verfügen.
Es gibt 3 Farbe von Feinstaubplaketten, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind.
Grün: Schadstoffgruppe 4 (Euro4 Diesel mit/ohne Dieselpartikelfilter, Euro3 Diesel mit nachgerüstetem Dieselpartikelfilter, alle Benziner mit geregeltem Katalysator nach Euro Norm und Elektro-Fahrzeuge)
Gelb: Schadstoffgruppe 3 (Euro3 Diesel und Euro2 Diesel mit nachgerüstetem Dieselpartikelfilter)
Rot: Schadstoffgruppe 2 (Euro2 Diesel und Euro1 Diesel mit nachgerüstetem Dieselpartikelfilter)
Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 oder niedriger dürfen die gekennzeichneten Umweltzonen grundsätzlich nicht mehr befahren.
Wer ohne Plakette in den Umweltzonen fährt, riskiert eine Geldbuße und einen Punkt in Flensburg!
Ausgenommen von der Verordung und den Fahrverboten sind forst- und landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen, Fahrzeuge mit Sonderrechten, Fahrzeuge zur Beförderung behinderter Menschen (mit Sonderausweis / Kennzeichnung), z.T. Fahrzeuge der Bundeswehr und ausländischer Truppen.
Fragen Sie bei Autowelt Hertfelder, welche Möglichkeiten einer Reduzierung der Fahrzeugemissionen es gibt und wie sie sich auf die Einstufung auswirken.
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