Lexikon · Glossar

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EU - Neufahrzeuge
Eine Tageszulassung ist manchmal erforderlich wenn ein EU-Auto importiert werden soll, der Endkunde aber noch nicht feststeht. Einige der EU-Autos, die wir sofort liefern können, haben eine Tageszulassung. Weil der ausländische Händler nur an Endkunden verkaufen darf, wird das EU-Fahrzeug für einen Tag zugelassen und sofort wieder abgemeldet. Der Nachteil für Sie als Kunden ist, dass die Garantie bereits mit der ersten Zulassung zu laufen beginnt. In der Regel ist die Garantiezeit jedoch um nicht mehr als 2-3 Wochen verkürzt. Da EU-Fahrzeuge heutzutage mindestens 2 Jahre Garantie haben, ist dies nur ein Bruchteil der gesamten Garantiezeit.

Der Vorteil ist, dass Sie sich das EU-Auto bei uns anschauen und bei Gefallen auch sofort mitnehmen können. Es gibt in diesem Fall keine Lieferzeit. Wenn wir ein EU-Fahrzeug extra für Sie im Ausland bestellen, ist eine Tageszulassung im Allgemeinen nicht erforderlich. Leider können wir für kein Fahrzeug garantieren, dass es keine Tageszulassung hat, da wir Tageszulassungen des ausländischen Vertragshändlers nicht feststellen können.

Eine Tageszulassung macht aus einem Neuwagen nicht automatisch einen Gebrauchtwagen! Nach einem Urteil des Landgerichts Augsburg (LG Augsburg, AZ: 3 O 761/97) ist es demnach auch nicht möglich die Gewährleistung auszuschließen. Bei uns gilt die Gewährleistung selbstverständlich auch für Autos mit Tageszulassung.

Für alle unsere EU-Neuwagen bieten wir Ihnen für einen kleinen Aufpreis darüberhinaus eine 3 Jahre Voll-Garantie ab dem Kaufdatum an.

 
 

Was versteht man unter einer Tageszulassung? - Glossar (Druckansicht)