Lexikon · Glossar

Lexikon

EU - Neufahrzeuge
Die Hersteller-Garantie gilt in ganz Europa, auch für Reimporte. Allerdings muss das Serviceheft folgende Einträge aufweisen, damit die Garantie gilt:

1. Fahrgestellnummer des Fahrzeuges
2. Auslieferungsdatum (Garantiestart)
3. Stempel des ausliefernden Vertragshändlers

Mit dieser Garantie können Sie zu jedem Vertragshändler in Deutschland gehen falls ein Defekt auftritt.

Falls Sie auf Nummer sicher gehen wollen, entscheiden Sie sich einfach beim Kauf für unsere 3 Jahres Voll-Garantie.

 
 

Welche Garantie hat ein EU-Fahrzeug? - Glossar (Druckansicht)

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